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Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Mitgliedschaft beim Messe Frankfurt Business Club (internationaler Fachbesucher*innen Club der Messe Frankfurt) 

(Stand: 07/2026)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme am Messe Frankfurt Business Club (nachfolgend MFBC), dem internationalen Fachbesucherprogramm der Messe Frankfurt Exhibition GmbH (nachfolgend Messe Frankfurt).

(2) Mit dem Abschluss der Registrierung für den MFBC akzeptiert das Mitglied diese Nutzungsbedingungen. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen veranstaltungsbezogenen Bedingungen der Messe Frankfurt.

(3) Zur kostenlosen Mitgliedschaft im MFBC sind ausschließlich natürliche Personen und hier leitende Entscheider*innen (Geschäftsführer*innen, Gesellschafter*innen, Vorstand, Inhaber*innen, Bereichsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen) und Einkaufsverantwortliche aus umsatzstarken Unternehmen sowie Marktführer im eigenen Land der relevanten Branchen der Veranstaltung zugelassen. Die konkreten Anforderungen an Unternehmensgröße, Umsatz oder Marktstellung können veranstaltungsbezogen festgelegt und auf den jeweiligen Veranstaltungswebseiten veröffentlicht werden.

(4) Die Mitgliedschaft im MFBC ist kostenlos. Ein Anspruch auf Aufnahme in den MFBC besteht nicht.

2. Registrierung

(1) Die Mitgliedschaft im MFBC setzt eine vorherige Online-Registrierung voraus. Bei der Online-Registrierung werden auch persönliche Daten (u.a. Firma, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich, die für die Mitgliedschaft erforderlichen Angaben zum Unternehmen und zur Person vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der angegebenen Daten sind vom Mitglied unverzüglich an businessclub@messefrankfurt.com der Messe Frankfurt mitzuteilen.

(3) Die Messe Frankfurt behält sich das Recht vor, Anträge auf eine Mitgliedschaft abzulehnen. Die Anzahl der Mitglieder ist begrenzt.

(4) Nach erfolgter Registrierung überprüft die Messe Frankfurt das Vorliegen der oben genannten Zielgruppendefinition. Anschließend erhält der Interessent eine E-Mail, mit der die Mitgliedschaft im MFBC bestätigt bzw. abgelehnt wird, falls der Interessent nicht zu obiger Fachbesuchergruppe gehört bzw. das Kontingent erschöpft ist.

(5) In regelmäßigen Abständen wird das Erfüllen der erforderlichen Zielgruppendefinition durch die Messe Frankfurt überprüft.

3. Leistungen

(1) Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • Eintritts- und Zugangsleistungen zu Veranstaltungen,
  • Nutzung von Lounges und Hospitality-Angeboten,
  • Park- und Serviceleistungen,
  • Networking- und Informationsangebote,
  • Einladungen zu Veranstaltungen und sonstige Mehrwertleistungen
  • (…)

Eine vollständige und aktuelle Übersicht der jeweils angebotenen Leistungen wird auf der Webseite des Messe Frankfurt Business Club bereitgestellt.

(2) Die Leistungen werden nur dem Mitglied persönlich zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte, gleich welcher Art, ist ausdrücklich untersagt. Ein Anspruch auf Auszahlung oder anderweitige Erstattung besteht nicht. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf das Vorhandensein von Leistungen zu einer Veranstaltung der Messe Frankfurt Gruppe. Die Messe Frankfurt ist berechtigt, jederzeit Leistungen des MFBC zu beschränken bzw. teilweise oder ganz einzustellen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

(1) die Mitgliedschaftskriterien nicht bzw. nicht mehr vorliegen,

(2) Die Messe Frankfurt kann die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere wenn

a) die Mitgliedschaftskriterien nicht bzw. nicht mehr vorliegen,

b) das Mitglied bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat,

c) das Mitglied gegen diese Bedingungen verstoßen hat,

d) die Fortsetzung des Mitgliedschaftsverhältnisses für die Messe Frankfurt nicht zumutbar ist.

(3) Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail kündigen. Die Messe Frankfurt ist berechtigt die Mitgliedsdaten, wenn notwendig, bis zur vollständigen Abwicklung zu nutzen.

(4) Das Mitgliedschaftsverhältnis erlischt, soweit das Mitglied drei Mal in Folge die gleiche Veranstaltung nicht besucht und die Leistungen des MFBC nicht in Anspruch genommen hat. Das Mitglied kann sich jederzeit neu registrieren. Die Messe Frankfurt überprüft dann erneut das Vorliegen zu oben genannter Zielgruppendefinition.

5. Pflichten des Mitglieds, Verbot von Verkäufen und Werbung

(1) Sobald ein Mitglied Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Mitgliedsdaten missbräuchlich benutzen, ist das Mitglied verpflichtet, die Messe Frankfurt unverzüglich zu unterrichten.

(2) Ohne ausdrückliche Genehmigung der Messe Frankfurt sind außerhalb von Ausstellungsständen Werbung jeglicher Art, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art, die Entgegennahme von Aufträgen und die Durchführung von Meinungsumfragen unzulässig. Die Messe Frankfurt behält sich das Recht vor, bei Verstößen oder bei sonstigem störendem Verhalten die Mitgliedschaft nach Ziffer 4 (2) zu kündigen und das Mitglied durch ein befristetes oder unbefristetes Haus- und Geländeverbot von dem Gelände und aus den Gebäuden zu verweisen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Bild- und Tonaufnahmen

(1) Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Messe Frankfurt oder von ihr beauftragte Dritte im Rahmen des MFBC Bild- und Tonaufnahmen anfertigen.

(2) Das Mitglied ist ferner damit einverstanden, dass diese Aufnahmen bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränkt in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien genutzt werden dürfen, insbesondere auf Veranstaltungswebseiten, in sozialen Medien sowie in Print- und Online-Publikationen.

(3) Die Nutzung erfolgt unentgeltlich zur redaktionellen Berichterstattung sowie zu Werbe- und Marketingzwecken für den MFBC und die Messe Frankfurt einschließlich der mit ihr gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen.

7. Haftung

(1) Die Haftung der Messe Frankfurt für unentgeltliche Leistungen ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt und keine Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

(2) Soweit das Mitglied im Rahmen des MFBCs Inhalte, Informationen, Verlinkungen oder sonstige Materialien bereitstellt, gewährleistet es, dass deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine Rechte Dritter verletzt. Das Mitglied stellt die Messe Frankfurt sowie die mit ihr im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch das Mitglied, geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 

8. Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Die Messe Frankfurt behält sich die Änderung der Nutzungsbedingungen vor. Dies gilt insbesondere, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

(2) Diese Änderungen werden dem Mitglied mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht das Mitglied innerhalb dieser Frist, endet die Mitgliedschaft mit Inkrafttreten der Änderung. 

9. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.