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Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Mitgliedschaft beim Messe Frankfurt Business Club (internationaler Fachbesucher*innen Club der Messe Frankfurt) 

(Stand: 09/2022)

1. Geltungsbereich

(1) Die Nutzung der von der Messe Frankfurt Exhibition GmbH (nachfolgend Messe Frankfurt genannt) angebotenen Webseiten und Dienstleistungen rund um den internationalen Fachbesucher*innen Club (nachfolgend MFBC) unterliegen nachfolgender Mitgliedschaftsbedingung. Mit dem Abschluss der Registrierung akzeptiert das Mitglied diese Nutzungsbedingungen.

(2) Zur kostenlosen Mitgliedschaft im MFBC sind ausschließlich natürliche Personen und hier Top-Entscheider*innen (Geschäftsführer*innen, Gesellschafter*innen, Vorstand, Inhaber*innen, Leiter*innen) und Einkäufer*innen, Business Developer (Manager*innen für strategische und operative Weiterentwicklung eines Unternehmens für neue Produkte) und Multiplikator*innen (Besucher*innen, die aufgrund ihrer Stellung/Position in der jeweiligen Branche für die Veranstaltung von großer/überragender Bedeutung sind und durch deren Präsenz die Teilnahme an der Veranstaltung für weitere Aussteller*innen/Besucher*innen essentiell wird) aus umsatzstarken Unternehmen sowie Marktführer im eigenen Land der relevanten Branchen der Veranstaltung zugelassen.

(3) Die Mitgliedschaft im MFBC ist kostenlos.

2. Registrierung

(1) Die Mitgliedschaft im MFBC setzt eine vorherige Online-Registrierung voraus. Bei der Online-Registrierung werden auch persönliche Daten (u.a. Firma, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich, die für die Mitgliedschaft erforderlichen Angaben zum Unternehmen und zur Person vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Etwaige, spätere Änderungen teilt das Mitglied umgehend unter businessclub@messefrankfurt.com der Messe Frankfurt mit.

(3) Messe Frankfurt behält sich das Recht vor, Anträge auf eine Mitgliedschaft abzulehnen. Die Anzahl der Mitglieder ist begrenzt.

(4) Nach erfolgter Registrierung überprüft die Messe Frankfurt das Vorliegen der oben genannten Zielgruppendefinition. Anschließend erhält der/die Interessent*in eine E-Mail, mit der die Mitgliedschaft im MFBC bestätigt bzw. abgelehnt wird, falls der/die Interessent*in nicht zu obiger Fachbesuchergruppe gehört bzw. das Kontingent erschöpft ist.

(5) In regelmäßigen Abständen wird das Erfüllen der erforderlichen Zielgruppendefinition durch die Messe Frankfurt überprüft.

(6) Messe Frankfurt wird im Vorfeld das Interesse des Mitglieds zur Teilnahme an Veranstaltungen der Messe Frankfurt abfragen. Auf Grund dessen wird das Mitglied sein Leistungspaket zur jeweiligen Veranstaltung erhalten. Bei kurzfristigem Interesse an einer Veranstaltung kann sich das Mitglied per Email unter businessclub@messefrankfurt.com an Messe Frankfurt wenden. Ohne vorherige Interessensbekundung ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

(7) Mit Registrierung erkennt das Mitglied die veranstaltungsbezogenen Sonderbestimmungen an.

3. Leistungen

(1) Die jeweils zu den verschiedenen Veranstaltungen angebotenen Leistungen des MFBC werden in den MFBC Kommunikationsmitteln dargestellt. Im MFBC sind die nachfolgenden Basisleistungen enthalten, sofern diese zur jeweiligen Veranstaltung verfügbar sind:

  • Eintritt inkl. RMV-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr an allen Messetagen der jeweiligen Veranstaltung - von und zur Messe
  • Parken im Parkhaus Rebstock
  • Nutzung der MFBC Lounge an allen Messetagen
  • Catering / Garderobenservice
  • Info Service

(2) Die Leistungen werden nur dem Mitglied persönlich zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte, gleich welcher Art, ist ausdrücklich untersagt. Ein Anspruch auf Auszahlung oder anderweitige Erstattung besteht nicht. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf das Vorhandensein von Leistungen zu einer Veranstaltung der Messe Frankfurt Gruppe. Die Messe Frankfurt ist berechtigt, jederzeit Leistungen des MFBC zu beschränken bzw. teilweise oder ganz einzustellen.

(3) In Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung kann ein*e Messebesucher*in in die Lounge mitgenommen werden. Die Mitnahme eines/einer Messebesuchers*in ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Abstimmung mit der Messe Frankfurt bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner*innen möglich.

(4) Die Mitgliedschaft wird ausgesetzt bei gleichzeitiger Teilnahme als Messeaussteller an der Veranstaltung. In diesem Fall kann das Mitglied die Leistungen aus dem MFBC nicht in Anspruch nehmen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Die Messe Frankfurt kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

(2) Die Messe Frankfurt kann die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insbesondere wenn

a) die Mitgliedschaftskriterien nicht bzw. nicht mehr vorliegen,

b) das Mitglied bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat,

c) das Mitglied gegen diese Bedingungen verstoßen hat, d) die Fortsetzung des Mitgliedschaftsverhältnisses für die Messe Frankfurt nicht zumutbar ist.

(3) Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail an businessclub@messefrankfurt.com kündigen. Die Messe Frankfurt ist berechtigt die Mitgliedsdaten, wenn notwendig, bis zur vollständigen Abwicklung zu nutzen.

(4) Das Mitgliedschaftsverhältnis erlischt soweit das Mitglied drei Mal in Folge die gleiche Veranstaltung nicht besucht und die Leistungen des MFBC nicht in Anspruch genommen hat. Das Mitglied kann sich jederzeit neu registrieren. Messe Frankfurt überprüft dann erneut das Vorliegen zu oben genannter Zielgruppendefinition.

5. Pflichten des Mitglieds, Verbot von Verkäufen und Werbung

(1) Sobald ein Mitglied Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Mitgliedsdaten missbräuchlich benutzen, ist das Mitglied verpflichtet, Messe Frankfurt unverzüglich zu unterrichten.

(2) Ohne ausdrückliche Genehmigung der Messe Frankfurt sind außerhalb von Ausstellungsständen Werbung jeglicher Art, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art, die Entgegennahme von Aufträgen und die Durchführung von Meinungsumfragen unzulässig. Die Messe Frankfurt behält sich das Recht vor, bei Verstößen oder bei sonstigem störendem Verhalten die Mitgliedschaft nach Ziffer 4 (2) zu kündigen und das Mitglied durch ein befristetes oder unbefristetes Haus- und Geländeverbot von dem Gelände und aus den Gebäuden zu verweisen.

6. Bild- und Tonaufnahmen

Das Mitglied willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unentgeltlich darin ein, dass die Messe Frankfurt oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind im Rahmen der Teilnahme beim MFBC (u.a. in der Lounge), Aufnahmen seiner Person, auch über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, zu erstellen und ganz oder teilweise zu bearbeiten und, auch in bearbeiteter Form, zu vervielfältigen, zu senden, auszustellen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen; insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur Bewerbung des MFBC und der Messe Frankfurt inkl. der mit ihr im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, zu nutzen.

7. Haftung

(1) Die Haftung der Messe Frankfurt für Sach- und Rechtsmängel (insbesondere Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit) unentgeltlicher Leistungen und Informationen vom MFBC ist, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

(2) Messe Frankfurt distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten fremder Webseiten, auf die direkte oder indirekte Links aus dem Angebot MFBC verweisen. Messe Frankfurt haftet nicht für diese Inhalte und Seiten. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

8. Änderung der Nutzungsbedingungen

Messe Frankfurt behält sich die Änderung der Nutzungsbedingungen vor. Dies gilt insbesondere, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Diese Änderungen werden dem Mitglied per E-Mail oder per Newsletter bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht binnen 14 Tagen postalisch oder per E-Mail widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs hat Messe Frankfurt das Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchs.

9. Widerspruchsmöglichkeit

Abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften hat das Mitglied jederzeit die Möglichkeit, der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu werblichen Zwecken zu widersprechen. Dazu kann das Mitglied mit Messe Frankfurt per E-Mail über nachfolgende Adresse Kontakt aufnehmen: privacy@messefrankfurt.com. Damit ein Widerspruch gegen die Datennutzung zu werblichen Zwecken jederzeit berücksichtigt werden kann, werden die Daten des Widersprechenden in einer Sperrliste vorgehalten.

10. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.